PS5 Durch 1&1 Anschluss

Information:: Beitragserstellung funktioniert wieder
  • Huhu :)

    Also ich habe meine PS5 durch ein DSL Vertrag bekommen. Hab bisher auch keine Probleme, aber jetzt hab ich gelesen, dass andere leider Probleme haben.

    Weiß jemand wie sich das über so Verträge verhält zwecks Gewährleistung? Bzw. Haben die überhaupt Möglichkeiten das Gerät zu ersetzen?

    LG

  • Grüße,

    Dein Gewährleistungsanspruch wird immer durch den Sony Kundendienst abgewickelt. Egal bei welchem Händler du die Konsole bestellst oder dabei bekommst. Also solltest du dich aufgrund eines Defekts deiner Konsole an 1&1 wenden, werden die dir zu 100% die Rufnummer des Sony Kundendienstes geben.

    Also einfach direkt an Sony wenden, mit der Seriennummer deiner Konsole. Da wird dir dann am schnellsten geholfen.

    Viele Grüße

    Pr3dat0r

    Beobachte, was früher geschah,
    dann wirst du wissen, was kommen wird!

  • Grüße,

    Dein Gewährleistungsanspruch wird immer durch den Sony Kundendienst abgewickelt. Egal bei welchem Händler du die Konsole bestellst oder dabei bekommst. ....

    Oh weh, oh weh.
    Wieder mal werden die Begrifflichkeiten hier durcheinander gewürfelt beziehungsweise Tipps gegeben obwohl man selber die Begrifflichkeiten gar nicht auseinanderhalten kann. Hier mal ein kurzer Abriss:

    Gewährleistung (Sachmangelhaftung) und Garantie sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. In der gesamten EU gibt es kein Gesetz was eine Hersteller verpflichtet auch nur einen Tag Garantie auf seine Produkte zu geben.


    Gewährleistung beziehungsweise Sachmangelhaftung ist immer ich wiederhole IMMER UND AUSSCHLIESSLICH eine Sache des Händlers. Anders wie bei der Garantie gibt es hier gesetzlich die Verpflichtung dass ein Händler auf Neuware immer 24 Monate Gewährleistung gewähren muss. Dies betrifft allerdings nur Mängel die bereits bei Übergabe der Sache bestanden haben. In der Beweispflicht ist hier lt Gesetz der Käufer. Damit Der Käufer aber überhaupt eine Möglichkeit eingeräumt bekommt hat der Gesetzgeber in den ersten sechs Monaten eine so genannte Beweispflicht Umkehr festgeschrieben. D.h. bis zu sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer dem Käufer beweisen dass der Mangel bei der Übergabe nicht bestanden hat.

    Somit ist in diesem Fall für den Gewährleistungsanspruch definitiv 1und1 heranzuziehen.


    Alternativ kann man natürlich in den ersten zwölf Monaten auch an Sony direkt herantreten. Sony gibt nämlich auf die PS5 zwölf Monate Garantie ab Kaufdatum.


    Also bitte in Zukunft die Begriffe Garantie und Gewährleistung entsprechend trennen ;)


    Gruß Christian

  • Grüße,

    Die PlayStation 5 wird durch den Sony Kundendienst betreut, nicht durch 1&1 dessen solltest du dir erstmal bewusst sein. 1&1 wird in dem Fall nicht mal die Seriennummer der PS5 besitzen, was denen dann auch gar keine Möglichkeit gibt dir zu helfen. Wenn man eine Konsole von 1&1 erhält und denen sagt Sie sei kaputt wird man darauf verwiesen das man bitte Sony kontaktieren soll. Das ist so und wird auch immer so bleiben weil die Händler da nicht helfen können, egal ob es der o.g. Händler ist oder Otto, Amazon, Expert oder was weiß ich.

    Das du dir hier einen Account erstellt hast um Unwahrheiten zu verbreiten sagt schon alles über dich als Person aus. Ich entgegen habe bestätigte Kontakte wo genau das passiert ist was ich sage. 1&1 tut da keinen Handschlag und verweist direkt auf den Sony Kundendienst.

    Mag sein das ich die beiden Begriffe durcheinander gewürfelt habe, was aber der Grundlage meiner Aussage nichts abtut da Sie trotzdem der Wahrheit entspricht was die Lösung und die Handhabung angeht.

    Viele Grüße

    Pr3dat0r

    Beobachte, was früher geschah,
    dann wirst du wissen, was kommen wird!

  • Es ist nicht am Thema vorbei 1und1 ist hier der Händler über den die PlayStation bezogen wurde ob die Herausgabe nun mit einem DSL Vertrag geschehen ist oder die PlayStation nativ gekauft spielt keine Geige. Somit geht der Gewährleistungsanspruch gegen 1und1. Ich habe aber geschrieben er kann sich natürlich im ersten Jahr ja auch problemlos an Sony wenden da Sony (freiwillig) ein Jahr Garantie gibt. Ich weiß nicht was an meiner Aussage da falsch ist.

    Wie 1und1 das dann im Endeeffekt regelt kann dem Käufer total egal sein denn 1und1 muss im Rahmen der Sachmangelhaftung tätig werden.


    Bevor hier also behauptet wird ich verbreite Unwahrheiten solltet ihr euch erst mal über die Gesetzeslage informieren. Und nur weil das hier mein erster Post ist heißt es nicht das ich mich extra deswegen angemeldet habe ;)

  • Grüße,

    Ich kann einfach nicht nachvollziehen wieso du jetzt so ein Fass aufmachst wegen eines durcheinander werfens gewisser Begriffe. Der Punkt ist doch folgender:

    Der junge Mann (Thread-Ersteller) hat eine Antwort bekommen, von mir. Die scheint Ihm geholfen zu haben, denn seitdem kam auch nichts mehr seinerseits.

    Damit ist das Problem gelöst. Du schreibst dann nach einem Monat Inaktivität in diesem Thread gesetzliches Fachgesimpel was a) niemanden interessiert und b) den meisten Menschen einfach nicht hilft.

    Ich bitte CracK den Thread zu schließen, damit das Thema ein Ende hat. Sollte der Thread-Ersteller sich noch mal melden wollen, kann er das ja mit einem neuen Thread tun. Finde sowas ist einfach Staub aufwirbeln gewisser Dinge die andere wichtigere Threads derzeit eventuell untergehen lassen.

    In dem Sinne, viele Grüße

    Pr3dat0r

    Beobachte, was früher geschah,
    dann wirst du wissen, was kommen wird!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!